
1. Bei Urkunden verschiedenster Art. Erfolgt bei abhanden gekommenen Wertpapiere n durch Mitteilung im Bundesanzeiger ; findet sich auch in Sammelliste n aufgerufener Wertpapiere veröffentlicht. Sperrung abhanden gekommener Zins- und Dividendenscheine ist während der Verjährungsfrist nicht möglich. Beim Sparbuch erfolgt Sperrung nach Verlust......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sperrung-sperren/sperrung-sperren.
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